Informationspflicht zum Datenschutz gemäß Art. 13 EU-DSGVO (Merkblatt; zugleich Datenschutzerklärung)
Informationspflicht zum Datenschutz gemäß Art. 13 EU-DSGVO (Merkblatt; zugleich Datenschutzerklärung)
Am 25.05.2018 ist die neue EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten.
Die Regelung des neuen Art. 13 DSGVO, wonach den betroffenen Personen bei der Datenerhebung bei ihnen eine ganze Reihe von Informationen mitzuteilen sind, stellt auf den Zeitpunkt der Datenerhebung ab. Da die DSGVO aber erst zum 25.05.2018 in Kraft getreten ist, kann diese gesetzliche Regelung auch nur die Fälle der Datenerhebung erfassen, die ab dem 25.05.2018 erfolgen. Eine rückwirkende Informationspflicht enthält die DSGVO nicht.
Hiermit informiert Sie der Verein trotzdem allgemein über die Nutzung und Verarbeitung der von Ihnen angegebenen bzw. angeforderten personenbezogenen Daten. Für uns ist Transparenz unseres Handelns gegenüber unseren Mitgliedern und natürlich der Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr wichtig. Mit diesem Dokument kommen wir zudem unseren Verpflichtungen im Rahmen der EU-Datenschutzgrundverordnung nach.